Gewährleistung

MELDEN SIE UNS SOFORT DEN SCHADEN
Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, sollte Ihnen ein Mangel oder ein Defekt auffallen oder ein Schaden auftreten. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular und schildern Sie uns das Problem. Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen koordinieren.
Jegliche Reparatur, die Sie ohne Absprache und ohne Freigabe durchführen lassen, erfolgt ausschließlich auf Ihre Rechnung.
Das Caravan Zentrum Rees übernimmt keine Kosten, die durch Fremdreparaturen entstehen, welche nicht mit uns vereinbart wurden.

JEDER SCHADEN MUSS SCHRIFTLICH EINGEREICHT WERDEN

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Mängel beheben können, die uns schriftlich vorliegen. Sie können uns auch gerne über unser Online-Formular kontaktieren. Wichtig ist, die genaue Beschreibung des Mangels und das Kaufdatum. Zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir weiterhin den Kaufvertrag. Bitte senden Sie uns diesen als Anhang mit dem Formular zu.

WIR GARANTIEREN DIE REPARATURDURCHFÜHRUNG IM RAHMEN DER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT

Jeglicher gemeldete Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, wird von uns unentgeltlich für Sie behoben. Ein gemeldeter Mangel darf bis zu dreimal von uns nachgebessert werden.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer (Caravan Zentrum Rees) für den sach- und mängelfreien Zustand der gehandelten Ware einsteht. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar machen (sogenannte “verstecke Mängel”).
Ausgenommen sind jedoch Mängel wie:
– Im Nachhinein defekte Lampen, Lichtschalter, Steckdosen
– Im Nachhinein entstandene Schäden durch Eigenverschulden
– Entstandene Schäden durch unsachgemäße Benutzung

WAS IST EINE GEWÄHRLEISTUNG

Eine Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben und geregelt. Der Verkäufer oder Händler kann weder die Dauer bestimmen, noch kann er festlegen, was die Gewährleistung beinhaltet. Eine Gewährleistung ist für die Dauer von 24 Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Sie geht nicht vom Hersteller aus, sondern besteht immer zwischen Händler und Kunde. Bei gebrauchten Produkten kann die Gewährleistung auf 12 Monate verringert werden, sofern dies im Kaufvertrag festgehalten wird.
Sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Schaden auftreten, liegt die Beweislast beim Händler. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass der Mangel oder Defekt bei der Auslieferung (Gefahrenübergang) nicht vorhanden war. Ab dem siebten Monat muss jedoch der Kunde dem Händler beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat.